Der Gang zur Friedhofsverwaltung 

Die Meldung des Sterbefalls in der Friedhofsverwaltung sollte zügig erfolgen. Hier wird die Sterbeurkunde verlangt, die natürlich nachgereicht werden kann.

Der Bestattungspflichtige wird in der Regel auch der Nutzungsberechtigte der Grabstelle sein, wofür er in der Friedhofsverwaltung einen Nutzungsvertrag unterschreibt. 

Meist findet die Beerdigungsfeier in der Friedhofskapelle statt. Für die Nutzung der Feierhalle und für die Bestattung wird nun der Termin festgelegt.